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BGH, 19.07.1951 - 3 StR 482/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Öffnung des Hosenschlitzes zum Zwecke des Zeigens des Geschlechtsteils gegenüber Kindern als Unzucht mit Kindern
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.05.1951 - 1 StR 156/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.07.1951 - 3 StR 482/51
Schon das kann eine unzüchtige Handlung sein (vgl. Urt. des BGH v. 18. Mai 1951 - 1 StR 156/51 - BGHSt 1, 172 ff).
- BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 26.11.1953 - 4 StR 547/53
Rechtsmittel
Solcher besonderer Fachkenntnisse bedarf ein lebenserfahrener Richter im allgemeinen nicht, wenn es sich darum handelt, die Einwirkung einer nicht ungewöhnlichen Biermenge auf einen normal veranlagten Menschen zu beurteilen (vgl BGH 3 StR 482/51 vom 19. Juli 1951). - BGH, 02.07.1953 - 4 StR 179/53
Rechtsmittel
Bei der rechtlichen Würdigung dieses Vorgangs ist die Strafkammer zutreffend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgegangen, dass das geflissentliche Anhören unzüchtiger Reden - ebenso wie das geflissentliche Betrachten eines unzüchtigen Vorganges - als unzüchtige Handlung und ein diesen Erfolg herbeiführendes Verhalten gegenüber Kindern unter 14 Jahren als Verleitung zur Verübung einer unzüchtigen Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB anzusehen ist (BGHSt 1, 168, 173 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51]; 3 [BGH 21.11.1950 - 4 StR 20/50]StR 173/51vom 28. Juni 1951, 3 StR 482/51 vom 19. Juli 1951, 2 StR 371/51 vom 26. Juli 1951).